Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung im Streitjahr (2013) vorliegen.
Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger ist nichtselbständig in B tätig. Er hat zwei leibliche Kinder: K 1, geboren am xx.xx. 1989, und K 2, geboren am xx.xx. 1991. K 1 studierte im Streitjahr an der Fachhochschule X und wohnte in X. Als ihre Nebenwohnung hatte sie die Wohnung der leiblichen Mutter, M, im ... weg, Z angemeldet. K 2 studierte vom 1. Oktober 2012 bis August 2013 an der Universität Y. Seit September 2013 wird sie zur Kauffrau in Y ausgebildet und wohnte im Streitjahr bei der leiblichen Mutter, M, im ... weg, Z.
Die Klägerin hat ebenfalls zwei leibliche Kinder: S 1, geboren am xx.xx. 1992, und S 2, geboren am xx.xx. 1995. S 1 studiert seit 1. Januar 2013 an der Universität B. S 2 besuchte eine Schule in L. Beide leiblichen Kinder wohnten im Streitjahr bei der Klägerin.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|