FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.06.2016
1 K 3229/14
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4;
Fundstellen:
BB 2016, 2133
DB 2016, 12
DStRE 2017, 1487

Vorliegen der Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei einer Nebenwohnung der leiblichen Mutter

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2016 - Aktenzeichen 1 K 3229/14

DRsp Nr. 2016/13379

Vorliegen der Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei einer Nebenwohnung der leiblichen Mutter

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung im Streitjahr (2013) vorliegen.

Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger ist nichtselbständig in B tätig. Er hat zwei leibliche Kinder: K 1, geboren am xx.xx. 1989, und K 2, geboren am xx.xx. 1991. K 1 studierte im Streitjahr an der Fachhochschule X und wohnte in X. Als ihre Nebenwohnung hatte sie die Wohnung der leiblichen Mutter, M, im ... weg, Z angemeldet. K 2 studierte vom 1. Oktober 2012 bis August 2013 an der Universität Y. Seit September 2013 wird sie zur Kauffrau in Y ausgebildet und wohnte im Streitjahr bei der leiblichen Mutter, M, im ... weg, Z.

Die Klägerin hat ebenfalls zwei leibliche Kinder: S 1, geboren am xx.xx. 1992, und S 2, geboren am xx.xx. 1995. S 1 studiert seit 1. Januar 2013 an der Universität B. S 2 besuchte eine Schule in L. Beide leiblichen Kinder wohnten im Streitjahr bei der Klägerin.