FG Münster - Urteil vom 13.01.2016
10 K 1410/12 F
Normen:
AStG § 14; FGO § 108 Abs. 1;

Vorliegen der Voraussetzungen einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer auf Zypern ansässigen Gesellschaft bei der Zurechnung passiver Einkünfte

FG Münster, Urteil vom 13.01.2016 - Aktenzeichen 10 K 1410/12 F

DRsp Nr. 2016/4271

Vorliegen der Voraussetzungen einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer auf Zypern ansässigen Gesellschaft bei der Zurechnung passiver Einkünfte

Tenor

Der Tatbestand des Urteils des Senats vom 20.11.2015 wird auf Antrag der Klägerin dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3, Absatz 2 der Satz: "Die Anteile an der C Ltd. wurden im Jahr 2004 erworben." gestrichen und statt dessen der Satz: "Die Anteile an der B B.V. wurden von der Klägerin im Jahr 2004 erworben." eingefügt wird. Im Übrigen wird der Antrag der Klägerin abgelehnt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

Normenkette:

AStG § 14; FGO § 108 Abs. 1;

Gründe

I .

Die Klägerin wandte sich in der Hauptsache gegen die Zurechnung passiver Enkünfte nach § 8 i.V.m. § 14 Außensteuergesetz mit der Begründung, dass die Voraussetzungen einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der auf Zypern ansässigen Gesellschaft C Ltd., an der die Klägerin mittelbar über die in den Niederlanden ansässige B B.V. beteiligt ist, vorliegen. Mit Urteil vom 20.11.2015 wies der Senat die Klage ab. Das Urteil ist der Klägerin am 15.12.2015 gegen Empfangsbekenntnis zugestellt worden.