Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 11. März 2019 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin ist im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie ist bei der S. GmbH (fortan: Arbeitgeberin) angestellt. Einzige Gesellschafterin der Arbeitgeberin ist die norwegische Gesellschaft A. S. (G. ), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit nach norwegischem Recht (fortan: Muttergesellschaft). Aufgabe der Klägerin ist die Prüfung von Versicherungsfällen und die rechtliche Beratung der betroffenen Mitglieder der Muttergesellschaft.
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