BGH - Beschluss vom 30.09.2019
AnwZ (Brfg) 38/19
Normen:
BRAO § 112e S. 2; VwGO § 124a Abs. 4;
Vorinstanzen:
AnwGH Hessen, vom 11.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AGH 6/18

Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten für die Mitglieder der Muttergesellschaft des Arbeitgebers

BGH, Beschluss vom 30.09.2019 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 38/19

DRsp Nr. 2019/15203

Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten für die Mitglieder der Muttergesellschaft des Arbeitgebers

Die Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers stellt eine tatbestandliche Voraussetzung für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt dar. Eine Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten Dritter reicht nicht aus; dies ist gegeben, wenn ein Anwalt in Rechtsangelegenheiten der Mitglieder der Muttergesellschaft seines Arbeitgebers tätig ist.

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 11. März 2019 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 112e S. 2; VwGO § 124a Abs. 4;

Gründe

I.

Die Klägerin ist im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie ist bei der S. GmbH (fortan: Arbeitgeberin) angestellt. Einzige Gesellschafterin der Arbeitgeberin ist die norwegische Gesellschaft A. S. (G. ), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit nach norwegischem Recht (fortan: Muttergesellschaft). Aufgabe der Klägerin ist die Prüfung von Versicherungsfällen und die rechtliche Beratung der betroffenen Mitglieder der Muttergesellschaft.