FG Münster, vom 06.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1995/03
Vorliegen des Erwerbs eines Grundstücks aus betrieblichen Gründen; Verstoß des Finanzgerichts gegen die Pflicht zur Sachaufklärung, den Grundsatz des rechtlichen Gehörs oder seine Hinweispflichten
BFH, Beschluss vom 20.05.2009 - Aktenzeichen VIII B 44/08
DRsp Nr. 2009/16472
Vorliegen des Erwerbs eines Grundstücks aus betrieblichen Gründen; Verstoß des Finanzgerichts gegen die Pflicht zur Sachaufklärung, den Grundsatz des rechtlichen Gehörs oder seine Hinweispflichten