Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Lieferung von - in einer der Klägerin gehörenden Hackschnitzelheizung produzierter - Wärme und die Vermietung von - der Klägerin gehörenden - Liegenschaften als einheitliche Leistung anzusehen ist, ob diese Leistung infolgedessen gemäß § 4 Nr. 12 UStG insgesamt umsatzsteuerfrei ist und ob aus diesem Grund der Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen zur Errichtung der Hackschnitzelheizung verwehrt ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|