Die Beteiligten streiten über das Vorliegen von gewerblichen Einkünften aus einer Beteiligung an einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).
I.
Der Kläger (Kl.) meldete in 1993 einen Gewerbebetrieb Holz- und Bautenschutz an und zum 31. Dezember 1993 wieder ab. Herr A errichtete 1993/1994 auf dem Grundstück ..., ein Gebäude.
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