FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 24.07.2001
II 281/00
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; HGB § 119 Abs. 1 ; HGB § 164 ; HGB § 166 ;

Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei starker Einschränkung der Kontrollrechte des Kommanditisten

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 24.07.2001 - Aktenzeichen II 281/00

DRsp Nr. 2001/16300

Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei starker Einschränkung der Kontrollrechte des Kommanditisten

Eine Mitunternehmerschaft liegt mangels Mitunternehmerinitiative nicht vor, wenn die Kontrollrechte des Kommanditisten entgegen dem Regelstatut des HGB stark eingeschränkt wurden und die verbliebenen Kontrollrechte von dem Komplementär nach billigem Ermessen für die Kommanditisten ausgeübt werden sollen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 ; HGB § 119 Abs. 1 ; HGB § 164 ; HGB § 166 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beigeladenen zu 1) und 2) als Mitunternehmer an der Klägerin beteiligt waren.