Unter Änderung der Bescheide für 2010 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung und über den Gewerbesteuermessbetrag, jeweils vom 9. Januar 2015, und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 31. März 2015 werden die Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters LF um den aus dem Abspaltungsvorgang angesetzten Betrag in Höhe von € gemindert und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie der Gewerbesteuermessbetrag entsprechend herabgesetzt. Die Berechnung wird dem Finanzamt gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung übertragen.
2. 3. 4. 5.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|