FG München, vom 05.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 4774/05
Vorliegen eines offenkundigen Rechtsanwendungsfehlers gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) als Zulassungsgrund einer finanzgerichtlichen Revision; Widerlegung des Anscheinsbeweises für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens
BFH, Beschluss vom 27.05.2009 - Aktenzeichen VI B 123/08
DRsp Nr. 2009/16671
Vorliegen eines offenkundigen Rechtsanwendungsfehlers gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) als Zulassungsgrund einer finanzgerichtlichen Revision; Widerlegung des Anscheinsbeweises für eine auch private Nutzung eines Dienstwagens
Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob ein Vorteil aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der so genannten 1%-Regelung einkommensteuerrechtlich als Vorteil i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusetzen ist.
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