BFH - Beschluss vom 08.09.2011
VII R 59/10
Normen:
TabStG § 19 S. 1, 4; TabStG § 12 Abs. 1; TabStG § 20 Abs. 1; TabStG § 20 Abs. 3; AO § 215;
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 26.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 462/08

Vorliegen eines tabaksteuerfreien Eigenbedarfs bei Einfuhr der Zigaretten mit dem Ziel des Verschenkens der Zigaretten an Familienangehörige

BFH, Beschluss vom 08.09.2011 - Aktenzeichen VII R 59/10

DRsp Nr. 2011/20385

Vorliegen eines tabaksteuerfreien Eigenbedarfs bei Einfuhr der Zigaretten mit dem Ziel des Verschenkens der Zigaretten an Familienangehörige

Eine Privatperson erwirbt in einem anderen Mitgliedstaat auch solche Zigaretten für den eigenen Bedarf, die sie selbst in das Steuergebiet verbringt, um sie an Familienangehörige zu verschenken.

Normenkette:

TabStG § 19 S. 1, 4; TabStG § 12 Abs. 1; TabStG § 20 Abs. 1; TabStG § 20 Abs. 3; AO § 215;

Gründe

I.