FG Hessen - Urteil vom 23.06.2010
4 K 2258/09
Normen:
AO § 14; AO § 182; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2011, 23

Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bei einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Bindungswirkung

FG Hessen, Urteil vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 4 K 2258/09

DRsp Nr. 2010/15551

Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bei einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Bindungswirkung

1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nicht vor, wenn die gewerblich geprägte Personengesellschaft, an der die gemeinnützige Körperschaft beteiligt ist, nur vermögensverwaltend tätig ist. 2. Die Erzielung gewerblicher Einkünfte im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG impliziert das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 14 AO. 3. Die Feststellung gewerblicher Einkünfte für eine Personengesellschaft im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung entfaltet keine Bindungswirkung für die Beurteilung einer Beteiligung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Normenkette:

AO § 14; AO § 182; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin als gemeinnützige Körperschaft durch Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften, die vermögensverwaltend tätig sind, einen steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreibt oder ob es sich insoweit um steuerfreie Vermögensverwaltung handelt.