Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 21.07.2021 - 1 K 2127/20 aufgehoben.
Die Einkommensteuer 2018 wird unter Abänderung des Einkommensteuerbescheids vom 25.08.2020 auf den Betrag festgesetzt, der sich ohne die bislang berücksichtigten Einkünfte nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von ... € ergibt.
Die Berechnung der Steuer wird dem Finanzamt übertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat das Finanzamt zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über das Vorliegen von Einkünften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr 2018 gültigen Fassung (EStG) wegen der Veräußerung von zur Erbmasse gehörendem Grundbesitz nach dem Erwerb aller übrigen Miterbenanteile durch einen Erben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|