FG Berlin-Brandenburg - Gerichtsbescheid vom 02.08.2022
16 K 16191/21
Normen:
AO § 122 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1;

Vorliegen von Sachlohn durch Überlassung von Maßanzügen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit um das

FG Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 02.08.2022 - Aktenzeichen 16 K 16191/21

DRsp Nr. 2023/8217

Vorliegen von Sachlohn durch Überlassung von Maßanzügen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit um das

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit um das Vorliegen von Sachlohn durch Überlassung von Maßanzügen in den Streitjahren 2015 und 2018. Vorab ist die Rechtzeitigkeit der Klage und in diesem Zusammenhang die Ordnungsgemäßheit des elektronischen Posteingangsbuchs der Klägervertreterin, einer Steuerberaterin, sowie die Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung in der Einspruchsentscheidung des beklagten Finanzamts - FA - zu prüfen.

I.1.