Vorrangige Inhaftungsnahme des Arbeitnehmers bei Zweifeln an dessen Nichtselbständigkeit; Arbeitnehmerstellung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft; Begründung der Ermessensentscheidung über eine Haftungsinanspruchnahme bei Einverständnis; Haftung für Lohnsteuer
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.10.2002 - Aktenzeichen 1 K 159/98
DRsp Nr. 2003/750
Vorrangige Inhaftungsnahme des Arbeitnehmers bei Zweifeln an dessen Nichtselbständigkeit; Arbeitnehmerstellung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft; Begründung der Ermessensentscheidung über eine Haftungsinanspruchnahme bei Einverständnis; Haftung für Lohnsteuer
1. Bei zweifelhafter Arbeitnehmereigenschaft ist im Rahmen der Lohnsteuerhaftung nach § 42dEStG vorrangig der -vermeintliche- Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen.2. Trotz Organstellung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft sprechen in den Fällen erhebliche Gesichtspunkte gegen dessen Arbeitnehmerstellung, in denen eine andere Gesellschaft mit dem Geschäftsführer einen Dienst- oder Anstellungsvertrag geschlossen hat und dieser in erster Linie den Weisungen der anderen Gesellschaft unterliegt.3. Lohnsteuerhaftung nach § 42dEStG : Die Ermessensausübung als solche muss auch dann überprüfbar sein, wenn der Arbeitgeber mit der Inhaftungsnahme einverstanden ist oder den Haftungsbescheid sogar selbst beantragt.