1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg vom 29.06.2018 teilweise geändert.
a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.979,17 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.07.2017 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Caddy Highline 2.0 TDI FIN ... .
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