OLG Celle - Urteil vom 20.11.2019
7 U 244/18
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Bückeburg, vom 29.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 83/18

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs durch Einbau einer unzulässigen AbschaltvorrichtungErmittlung des Schadens unter Berücksichtigung von Nutzungsvorteilen des Käufers

OLG Celle, Urteil vom 20.11.2019 - Aktenzeichen 7 U 244/18

DRsp Nr. 2019/17316

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs durch Einbau einer unzulässigen Abschaltvorrichtung Ermittlung des Schadens unter Berücksichtigung von Nutzungsvorteilen des Käufers

1. Das Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeuges mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung bei der Abgasreduktion (Prüfstanderkennungssoftware) stellt eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB dar. 2. Der dem Käufer zu ersetzende Vermögensschaden liegt in dem Abschluss des Kaufvertrages für das Fahrzeug. 3. Bei der Rückabwicklung des Vertrages muss sich der Käufer die Nutzungsvorteile anrechnen lassen.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg vom 29.06.2018 teilweise geändert.

a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.979,17 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.07.2017 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW Caddy Highline 2.0 TDI FIN ... .