BFH - Beschluss vom 14.02.2008
I B 115/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1362
Vorinstanzen:
FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 23.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 45/04

Vorschuss auf Kapitalherabsetzung setzt handelsrechtliche Wirksamkeit voraus

BFH, Beschluss vom 14.02.2008 - Aktenzeichen I B 115/07

DRsp Nr. 2008/12190

Vorschuss auf Kapitalherabsetzung setzt handelsrechtliche Wirksamkeit voraus

Gründe:

I. Streitpunkt ist, ob die Vereinbarung des Wegfalls der Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens in Zusammenhang mit einer beabsichtigten Kapitalherabsetzung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt. Streitjahre sind 1992 bis 1994.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, gewährte ihrem alleinigen Gesellschafter X im November 1991 ein mit 6 % p.a. zu verzinsendes Darlehen über 4,2 Mio. DM. Im schriftlichen Darlehensvertrag wurde Folgendes vereinbart:

"Die (Klägerin) beabsichtigt, ihr Stammkapital von DM 5 Mio. auf DM 800.000 herabzusetzen. Der Herabsetzungsbetrag ... ist mit dem Darlehen ... zu verrechnen. Die Verrechnung erfolgt zum Zeitpunkt der notariellen Beschlussfassung über die Kapitalherabsetzung. Von diesem Zeitpunkt an entfällt auch die Verzinsung".

Die Gesellschafterversammlung der Klägerin beschloss am 10. Januar 1992 zu notarieller Urkunde eine Kapitalherabsetzung von 5 Mio. DM auf 800 000 DM. Die Klägerin forderte den beurkundenden Notar im April 1998 auf, die Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister zu veranlassen; die Eintragung erfolgte am 1. September 1998.