1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Steuerfestsetzung durch eine strafbefreiende Erklärung zutreffend auch Sachverhalte umfasst, deren Normal-Besteuerung wegen Festsetzungsverjährung unzulässig wäre, sowie ob eine solche Festsetzungsverjährung eingetreten ist, weil nicht eine Steuerhinterziehung sondern nur eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|