1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 28.11.2018 -
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger Anspruch auf eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund seiner Schwerbehinderteneigenschaft hat.
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