Streitig ist die Berechtigung der Klägerin zum Vorsteuerabzug bei einer Fehlmaßnahme (Projektaufgabe).
Die Klägerin wurde am 01.07.1993 gegründet. An ihr sind 5 Gesellschafter mit je 20 v.H. beteiligt.
Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses in ... (Brandenburg), sowie die langfristige Verwaltung und Vermietung der neugeschaffenen Wohn- und Geschäftsflächen.
Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 12.08.1993 die Grundstücke A und B in Brandenburg, auf denen die Bauplanung verwirklicht werden sollte.
Für die in den Jahren 1993, 1994 und 1996 angefallenen Planungskosten machte die Klägerin Vorsteuererstattungen i.H.v. 15.751,37 DM (1993), 40.323,48 DM (1994) und 4.724,10 DM (1996) geltend. Für 1994 erklärte sie außerdem einen nach § 4 Nr. 2 UStG steuerfreien Umsatz i.H.v. 23.555,- DM.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|