Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Streitsache befindet sich im 2. Rechtsgang. Streitig ist der Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung und Gestaltung eines als Marktplatz bezeichneten Platzes durch die Klägerin.
1. 2.
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