I.
Streitig ist zwischen den Beteiligten, in welchem Umfang die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) Vorsteuern aus bezogenen Geschäftsbesorgungsleistungen abziehen kann.
Die Klägerin ist ein von der X initiierter geschlossener Immobilien-Leasing-Fonds in Form einer GmbH & Co. KG. Gesellschafter der Klägerin sind zwei GmbHs als persönlich haftende Gesellschafter ohne Beteiligung am Vermögen, eine GmbH als Gründungskommanditist sowie sieben natürliche Personen als weitere Kommanditisten.
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