1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) den Abzug von Vorsteuern zu Recht versagt hat.
Der Kläger betrieb im Streitjahr ein Unternehmen, das Softwaremodule entwickelte.
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