FG Baden-Württemberg vom 10.06.1997
1 K 4/92
Fundstellen:
EFG 1998, 423

Vorsteuerabzug bei Treuhandgebühren

FG Baden-Württemberg, vom 10.06.1997 - Aktenzeichen 1 K 4/92

DRsp Nr. 2001/2659

Vorsteuerabzug bei Treuhandgebühren

Ein Vorsteuerabzug kommt nicht in Betracht, wenn eine Gesellschaft die Leistungen - die von ihrer Treuhandkommanditistin gegen Sonderentgelt erbracht und gesondert in Rechnung gestellt werden - verwendet, um damit den Treugeberkommanditisten gegenüber Verpflichtungen auf gesellschaftsrechtlicher Basis zu erfüllen (u.a. laufende Information, Bearbeitung und Weiterleitung der auf die Gesellschafter entfallenden Vergütungen und Zinsen, Betreuung der Treugeberkommanditisten).

Für die Praxis: