1. Die Bescheide über die Umsatzsteuer für die Besteuerungszeiträume 2004 und 2005 vom 19. März 2009 werden mit der Maßgabe geändert, dass die Umsatzsteuer gemindert wird
- für den Besteuerungszeitraum 2004 um xx.xxx,xx Euro und
- für den Besteuerungszeitraum 2005 um xx.xxx,xx Euro;
und der Beklagte die danach festzusetzende Umsatzsteuer zu berechnen hat. Der Beklagte hat den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mitzuteilen; nach Rechtskraft der Entscheidung ist der Verwaltungsakt mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben.
2. Die Revision wird zugelassen.
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