Der Kläger ist ein Landkreis, der in eigener Verantwortung alle die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden und Ämter übersteigenden Aufgaben erfüllt. Dem Kläger obliegt im Rahmen der öffentlichen Gewalt unter anderem als hoheitliche Aufgabe der Bau, die Unterhaltung und die Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen in seinem Gebiet. Diese von dem Kläger als Kreisstraßen-Betrieb bezeichneten Aufgaben führt der Kläger im Rahmen eines Regiebetriebes durch.
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