Streitig ist, ob die Stadt X im Rahmen ihres Eigenbetriebs "Kleinbahn X" Unternehmerin ist.
Im Jahr 1903 wurde der Gemeinde X die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn erteilt (Streckenlänge 8 Kilometer). Gleichzeitig wurde die Gemeinde dazu verpflichtet, einen Personen- und Güterverkehr auf dieser Strecke zu betreiben. 1954 entband der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr die Gemeinde X auf deren Antrag von der Verpflichtung, den Personenverkehr auf der Schiene zu betreiben. Stattdessen wurde die Gemeinde verpflichtet, einen Schienenersatzverkehr mit Omnibussen sicherzustellen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|