Die Klägerin betrieb in den Streitjahren einen Handel mit Nutzfahrzeugen und Baumaschinen. Sie firmierte seinerzeit als ... GmbH. Mit Gesellschaftsvertrag vom 23. 12. 2003 und 12. 2. 2004 beschloss die Gesellschafterversammlung, dass die Firma der Gesellschaft geändert wird in "a... GmbH".
In den Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre machte sie Vorsteuern aus den Rechnungen der folgenden Firmen geltend:
Rechnungsaussteller Jahr Bruttobetrag DM Nettobetrag DM Vorsteuer DM
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