I.
Die Klägerin, eine GmbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Oktober 1980 gegründet. Gegenstand des Unternehmens sind Verlagsgeschäfte aller Art. Am Stammkapital in Höhe von 50.000 DM sind (P) mit 47.500 DM und (R) mit 2.500 DM beteiligt. R, der Sohn von P, ist als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen.
Die Klägerin erklärte für das Streitjahr 1990 eine negative Umsatzsteuer in Höhe von 8.338,04 DM.
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