Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.10.2019 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gemeinde, im Jahr 2015 (Streitjahr) zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem von ihr verpachteten Schwimmbad berechtigt ist.
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