FG Sachsen - Urteil vom 13.10.2004
7 K 375/01
Normen:
UStG (1996) § 15a Abs. 1 S. 1, 2 § 15a Abs. 4, 6a § 1 Abs. 1a S. 1, 2 § 15 Abs. 1, 2 ;

Vorsteuerberichtigung bei teilweisem Verkauf des einzigen Betriebsgrundstücks an Nichtunternehmer und Nutzung des verbleibenden Miteigentumsanteils im Rahmen einer GbR

FG Sachsen, Urteil vom 13.10.2004 - Aktenzeichen 7 K 375/01

DRsp Nr. 2006/20946

Vorsteuerberichtigung bei teilweisem Verkauf des einzigen Betriebsgrundstücks an Nichtunternehmer und Nutzung des verbleibenden Miteigentumsanteils im Rahmen einer GbR

1. Verkauft ein Bau- und Objektbetreuer einen Miteigentumsanteil an dem einzigen zu seinem Unternehmen gehörenden Grundstück an einen Nichtunternehmer (hier: den Sohn), so ist eine Option für diesen steuerfreien Umsatz nicht zulässig, mit der Folge, dass hinsichtlich des veräußerten Miteigentumsanteils eine Änderung der Verhältnisse i.S. von § 15a Abs. 4 UStG vorliegt und für noch nicht abgelaufene Berichtigungszeiträume eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen ist. 2. Gründet der Unternehmer nunmehr mit dem Sohn als Erwerber eine GbR, die das Grundstück künftig nutzen soll, so ist der dem Unternehmer verbliebene Miteigentumsanteil an dem Grundstück als einzige wesentliche Betriebsgrundlage seines Unternehms anzusehen und die Nutzung dieses Miteigentumsanteils im Rahmen der GbR nicht als zur Vorsteuerberichtigung zwingende Entnahme zu behandeln, sondern als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen, die den Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 6a UStG nicht unterbricht.

Normenkette:

UStG (1996) § 15a Abs. 1 S. 1, 2 § 15a Abs. 4, 6a § 1 Abs. 1a S. 1, 2 § 15 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand: