I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Frankreich. Gegenstand ihres Unternehmens ist der Vertrieb von Mineralwasser.
Die Klägerin hatte mit der U-GmbH einen Händlervertrag geschlossen. Wegen Auflösung dieses Vertrags forderte die U-GmbH von der Klägerin mit Rechnung vom 1. Februar 1989 einen Betrag von 3 500 000 DM zuzüglich 490 000 DM Umsatzsteuer. In der Rechnung ist der Leistungsgegenstand wie folgt beschrieben: "Compensation payment for the termination of the distribution of X mineral water in Germany through the joint-venture X oHG".
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