I. Die Beteiligten stritten im finanzgerichtlichen Verfahren darum, ob ein Vorteil für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der sogenannten 1 %-Regelung einkommensteuerrechtlich als Vorteil i.S. des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusetzen ist, wenn arbeitsvertraglich ein Verbot ausgesprochen war, das Fahrzeug für private Fahrten zu nutzen.
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