FG Münster - Urteil vom 16.03.2006
8 K 2348/02 E
Normen:
AStG § 1 Abs. 1, 4 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1562
IStR 2006, 794

Vorteilsausgleich im Rahmen des § 1 AStG

FG Münster, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen 8 K 2348/02 E

DRsp Nr. 2006/20885

Vorteilsausgleich im Rahmen des § 1 AStG

Werden einer dem Steuerpflichtigen nahestehenden Person i.S.d. § 1 AStG sowohl die Maschinen als auch das Material für die Produktion von Waren für den Steuerpflichtigen im Rahmen eines Lohnauftrags ohne Berechnung eines Entgelts zur Verfügung gestellt, sind die getroffenen Vereinbarungen im Anwendungsbereich des § 1 AStG zwischen den Vertragsparteien nicht getrennt, sondern als Einheit zu würdigen.

Normenkette:

AStG § 1 Abs. 1, 4 ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob die Voraussetzungen für Berichtigungen nach § 1 Abs. 1 Außensteuergesetz (AStG) vorliegen und ob bisher nicht angesetzte Betriebsausgaben nachträglich berücksichtigt werden können.