FG Münster - Urteil vom 28.03.2012
11 K 2817/11 E
Normen:
EStG § 8 Abs 2; EStG § 19 Abs 1 Nr 1;
Fundstellen:
DStR 2013, 6
DStRE 2013, 1355

Vorteilsermittlung bei der Fahrtenbuchmethode

FG Münster, Urteil vom 28.03.2012 - Aktenzeichen 11 K 2817/11 E

DRsp Nr. 2012/9900

Vorteilsermittlung bei der Fahrtenbuchmethode

1) Der Arbeitslohn aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung eines Dienstwagens ist entweder pauschal nach der sog. 1%-Methode oder individuell nach der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln. 2) Bei der Fahrtenbuchmethode gehen in die Vorteilsermittlung auch solche Kraftfahrzeugkosten ein, die nicht der Arbeitgeber getragen hat. 3) Zuzahlungen des Arbeitnehmers bleiben bei der Ermittlung der Kosten pro gefahrenen Kilometer außer Ansatz.

Normenkette:

EStG § 8 Abs 2; EStG § 19 Abs 1 Nr 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten PKW, insbesondere über die Berücksichtigung von Eigenleistungen des Klägers.