BFH - Beschluß vom 05.08.1998
VIII B 90/97
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 215

Vortragsfähiger Gewerbeverlust als Grundlagenbescheid

BFH, Beschluß vom 05.08.1998 - Aktenzeichen VIII B 90/97

DRsp Nr. 1999/466

Vortragsfähiger Gewerbeverlust als Grundlagenbescheid

Die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10 a Satz 2 GewStG ist ein Grundlagenbescheid i.S. des § 182 Abs. 1 AO und daher für den Gewerbesteuermeßbescheid des Folgejahres bindend.

Gründe:

Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde den streitigen Gewerbesteuermeßbetrag 1991 betrifft, kann sie keinen Erfolg haben. Insoweit hat die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) die Klärungsfähigkeit der von ihr aufgeworfenen Rechtsfragen nicht schlüssig dargelegt.