Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob Einkommensteuerbescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) geändert werden konnten.
Die Kläger (Kl.) sind Eheleute, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der 1943 geborene Kl. ist Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Firma L - GmbH. Neben ihm ist noch ein weiterer Gesellschafter (geb. 1940) als Geschäftsführer tätig. Beide Geschäftsführer sind zu jeweils 50 v.H. an der GmbH beteiligt. Im Januar 1990 bekamen sie von der Firma eine Versorgungszusage, ab dem 65. Lebensjahr jeweils monatlich 750 DM zu erhalten. In den folgenden Jahren bildete die GmbH entsprechende Rückstellungen.
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