Die Kläger sind Eheleute, die in den Streitjahren 1993 und 1994 von der beklagten Behörde (dem Finanzamt) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte in diesem Zeitraum u.a. als Geschäftsführer der H. A GmbH (nachfolgend: GmbH) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Da er an dieser Gesellschaft mehrheitlich beteiligt war, bestand - ebenso wie
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