FG Düsseldorf - Urteil vom 18.03.2004
15 K 4157/01 E
Normen:
EStG § 3 Nr. 62 § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2a ; GG Art. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1917

Vorwegabzugskürzung; Zweites Beschäftigungsverhältnis; Verfassungsmäßigkeit - Bemessungsgrundlage der Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorliegen mehrerer Arbeitsverhältnisse

FG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 15 K 4157/01 E

DRsp Nr. 2005/20306

Vorwegabzugskürzung; Zweites Beschäftigungsverhältnis; Verfassungsmäßigkeit - Bemessungsgrundlage der Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorliegen mehrerer Arbeitsverhältnisse

1. Der Kürzung des Vorwegabzugs ist auch dann die Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zugrunde zu legen, wenn nur in einem von mehreren Beschäftigungsverhältnissen des Steuerpflichtigen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu leisten sind. 2. Die generalisierende gesetzliche Regelung des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG in der ab 1993 geltenden Fassung verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 62 § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2a ; GG Art. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Kürzung des Vorwegabzugs.