BFH - Beschluss vom 30.09.2005
XI B 183/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 318
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 03.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen V 168/2003

Vorweggenommene Beweiswürdigung als Verfahrensmangel

BFH, Beschluss vom 30.09.2005 - Aktenzeichen XI B 183/04

DRsp Nr. 2005/19891

Vorweggenommene Beweiswürdigung als Verfahrensmangel

Das Gericht verstößt gegen das Verbot einer vorweggenommenen Beweiswürdigung, wenn es erhebliche Beweisantritte eines Beteiligten mit der Begründung übergeht, von der Erhebung des Beweises sei kein zweckdienliches Ergebnis zu erwarten. Das gilt nicht, wenn das entscheidungserhebliche Beweisangebot schlechterdings untauglich ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: