BFH - Urteil vom 24.02.1999
X R 2/96
Normen:
EStG § 10e Abs. 1, 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1083

Vorweggenommene Erbfolge; nachträgliche HK bei teilentgeltlichem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung

BFH, Urteil vom 24.02.1999 - Aktenzeichen X R 2/96

DRsp Nr. 1999/6135

Vorweggenommene Erbfolge; nachträgliche HK bei teilentgeltlichem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung

1. Der teilentgeltliche Grundstückserwerb im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen Abfindungszahlung an Geschwister ist als teilentgeltliches Rechtsgeschäft nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt. 2. Bei einem teilentgeltlichen Erwerb dürfen nachträgliche HK nur insoweit berücksichtigt werden, als sie auf den entgeltlichen Teil des Erwerbs entfallen.

Normenkette:

EStG § 10e Abs. 1, 2, 3 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Durch notariellen Vertrag vom 24. November 1989 erhielt der Kläger von seinem Vater im Wege vorweggenommener Erbfolge "unentgeltlich, jedoch zu folgenden Bedingungen" ein Grundstück übertragen:

"Der (Kläger) räumt hiermit seinen Eltern ... als Gesamtberechtigten gemäß § 428 BGB ein lebenslängliches, unentgeltliches Wohnrecht an sämtlichen im Erdgeschoß des Hauses ... gelegenen Räumen ein, sowie an dem oben geradeaus im ersten Stock gelegenen Zimmer. ..."