FG Düsseldorf vom 27.06.2001
16 K 4110/98 E
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a § 12 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 255

Vorweggenommene Erbfolge: Versorgungs-/Unterhaltsleistung

FG Düsseldorf, vom 27.06.2001 - Aktenzeichen 16 K 4110/98 E

DRsp Nr. 2002/9646

Vorweggenommene Erbfolge: Versorgungs-/Unterhaltsleistung

Wird im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen und dieser Nießbrauch zu einem späteren Zeitpunkt gegen Gewährung einer Leibrentenzahlung abgelöst, ist für die Prüfung Versorgungsleistung (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) oder Unterhaltsleistung (§ 12 Nr. 2 EStG) auf den Zeitpunkt der Vermögensübertragung (mit Schätzung der zu diesem Zeitpunkt fiktiv vereinbarten Versorgungsrente) oder auf den späteren Zeitpunkt der Ablösung des Nießbrauchsrechts (Gegenüberstellung realer Nießbrauchswert und realer Rentenwert) abzustellen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a § 12 Nr. 2 ;

Für die Praxis: