VSt; Verfassungsmäßigkeit einigungsbedingter Sonderregelungen [§ 24 c Nr. 1 VStG]
BFH, Beschluß vom 24.03.1999 - Aktenzeichen II B 98/98
DRsp Nr. 1999/8330
VSt; Verfassungsmäßigkeit einigungsbedingter Sonderregelungen [§ 24 c Nr. 1 VStG]
1. Es ist keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, da bereits höchstrichterlich geklärt, dass durch die Deutsche Einheit bedingte Sonderregelungen wie die des § 24 c Nr. 1VStG nicht gegen Art. 3 Abs. 1GG verstoßen.2. Durch die höchstrichterliche Rspr. zum ESt-Recht ist auch geklärt, dass die Einbeziehung des Kapitalvermögens in das sonstige Vermögen nicht den Gleichheitssatz verletzt.