BFH, Beschluss vom 28.10.2003 - Aktenzeichen II B 142/01
DRsp Nr. 2004/10103
VSt; Verfassungswidrigkeit; Halbteilungsgrundsatz
Die Frage, ob eine Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer von über 50 v.H. des zvE wegen Verstoßes gegen den sog. Halbteilungsgrundsatz verfassungswidrig ist, berührt die Frage der Verfassungswidrigkeit der VSt bei einem Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz wegen der vom BVerfG angeordneten Weitergeltung der VSt bis Ende 1996 nicht.