Die Beschwerde ist nicht begründet; Gründe für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) liegen nicht vor.
1. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen zu einer gewerblichen Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|