BFH - Beschluss vom 23.07.2004
IX B 61/04
Normen:
BGB § 426 Abs. 1 ; EStG § 21 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 41
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 11.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2045/01

VuV: disquotale Hinzurechnung von Einnahmen und Ausgaben

BFH, Beschluss vom 23.07.2004 - Aktenzeichen IX B 61/04

DRsp Nr. 2004/17218

VuV: disquotale Hinzurechnung von Einnahmen und Ausgaben

Nach ständiger BFH-Rspr. ist eine Vereinbarung von Miteigentümern über eine von den Eigentumsverhältnissen abweichende Zurechnung von Einnahmen und Ausgaben der Einkünfte aus VuV zulässig, wenn diese Vereinbarung ihren Grund im Gemeinschaftsverhältnis hat.

Normenkette:

BGB § 426 Abs. 1 ; EStG § 21 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.