Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 4. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. August 2017 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als auf die Beschwerde der Antragsgegnerin die Entscheidung des Familiengerichts abgeändert worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 4.260 €
I.
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