Örtlich zuständig ist das Landgericht Braunschweig.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte als Herstellerin auf Schadensersatz für Schäden in Anspruch, die ihm angeblich aus der Ausstattung eines Kraftfahrzeugs mit einer manipulierten Motorsoftware entstanden sind.
1.
Er kaufte am 04.06.2013 bei der I GmbH in E einen gebrauchten VW Golf VI 2,0 TDi für 20.780,- € (Anlage K 1). Der Kaufpreis wurde durch ein Darlehen der Bank in C gemäß gesonderten Darlehensvertrag finanziert (nicht vorgelegt).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|