Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.07.2019 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines angemessenen Nachtarbeitszuschlags für die von der Klägerin als Zeitungszustellerin zu verrichtende Nachtarbeit im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2017.
Die Klägerin ist bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin seit dem 04.06.1985 als Zeitungszustellerin beschäftigt. Grundlage ihres Arbeitsverhältnisses ist zuletzt der schriftliche Arbeitsvertrag vom 03.08.1999.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|