Die Beschwerde der Kläger hat keinen Erfolg.
1. Soweit die Kläger sich gegen die Streitwertfestsetzung des Finanzgerichts (FG) wenden, ist die Beschwerde nicht statthaft. Nach § 25 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 3 des Gerichtskostengesetzes können Streitwertbeschlüsse nicht mit der Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes angefochten werden (z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 1996 X B 222/96, BFH/NV 1997, 258, m.w.N.).
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