FG Niedersachsen - Urteil vom 06.10.1999
4 K 310/91
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1115

Wahlrecht zwischen Betriebsvermögensvergleich und Einnahme-Überschussrechnung

FG Niedersachsen, Urteil vom 06.10.1999 - Aktenzeichen 4 K 310/91

DRsp Nr. 2000/7719

Wahlrecht zwischen Betriebsvermögensvergleich und Einnahme-Überschussrechnung

1. Auch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraumes kann das Wahlrecht für einen Freiberufler zwischen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bzw. durch Überschussrechnung noch ausgeübt werden. 2. § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG enthält keine zeitliche Begrenzung des Wahlrechtes. Die gegenteilige Rechtsprechung des BFH berücksichtigt nicht den Wortlaut des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, welche Gewinnermittlungsmethode für das Streitjahr anzuwenden ist, ob ein Schulderlaß in Höhe von rund DM im Streitjahr oder erst im Folgejahr zu erfassen ist und, wenn er im Streitjahr zu erfassen ist, ob er als Sanierungsgewinn steuerfrei bleibt.